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   OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07   

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OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07 (https://dejure.org/2007,12814)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 5 BS 146/07 (https://dejure.org/2007,12814)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 5 BS 146/07 (https://dejure.org/2007,12814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 146, § 80 Abs. 5; RiL 77/388/EWG; GG Art 105 Abs. 2a, Art 12; SächsKAG § 7 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spieleeinsatz als Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Vergnügungssteuer für den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Frage der Einordnung der Vergnügungssteuer als Umsatzsteuer; Frage der Europarechtswidrigkeit der Vergnügungssteuer

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146; ; RiL 77/388/EWG; ; GG Art. 12; ; GG Art. 105 Abs. 2a; ; SächsKAG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des Spieleinsatzes; 7,5 % des dreifachen Einspielergebnisses; Einspielergebnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Das Bundesverfassungsrecht schreibt aber keine Bemessung der Vergnügungssteuer am Einspielergebnis vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.2005, BVerwGE 123, 218).

    Im Vergnügungssteuerrecht wird allgemein davon ausgegangen, dass es sich dabei um den von den Zählwerken der Geldspielautomaten angegebenen Kasseninhalt handelt - bei den Geräten des Antragstellers als "Elektronisch gezählte Kasse" bezeichnet -, anhand dessen die von den Automatenaufstellern zu tragende Umsatzsteuer bemessen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.2005, aaO; s. auch VG Minden, Urt. v. 17.1.2007 - 11 K 3272/06 -, zitiert nach juris).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem oben genannten Urteil vom 13.4.2005 (aaO) ausgeführt, dass ein an den Einspielergebnissen der Geräte anknüpfender Steuermaßstab den letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand ungleich wirklichkeitsnäher erfasse als der pauschale Stückzahlmaßstab.

    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die Regelung den aus der Ausübung des Berufs erzielten Gewinn so weit mindert, dass einzelne Unternehmer sich zur Aufgabe des Berufs veranlasst sehen, denn Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (BVerwG, Urt. v. 13.4.2005, aaO).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Beschl. v. 25.1.1995, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28; Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237 [239 f.]).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Ein unzulässiger Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit liegt vor, wenn die Steuerbelastung durch die Vergnügungssteuer es unmöglich macht, den gewählten Beruf des Spielautomatenbetreibers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG, Beschl. v. 1.3.1997, NVwZ 1997, 573).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit gehört der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Besteuerungsgrundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer (EuGH, Urt. v. 5.5.1994 - Rs C-38/93 -, Slg. 1994 I-01679).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes soll damit verhindert werden, dass das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr belasten und gewerbliche Umsätze in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Art und Weise erfassen (Urt. v. 9.3.2000 - Rs C-437/97 -, Slg. 2000 I-01157).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Als tradierte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer unterfällt sie auch nicht dem Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie Bundessteuern (BVerfG in st. Rspr. seit dem Urt. v. 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 [96]; BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 10, 237; OVG Schl.-H., Urt. v. 18.10.2006 - 2 LB 11/04 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Die "Allgemeinheit" der europäischen Umsatzsteuer besteht jedoch gerade darin, dass der gesamte Waren- und Dienstleistungsverkehr von ihr betroffen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 933; ThürOVG, Beschl. v. 19.12.2002, KStZ 2004, 71; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 1.3.2006, NVwZ 2006, 1316).
  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Die Berufsfreiheit ist erst dann verletzt, wenn die Steuerbelastung das Betreiben von Spielgeräten für einen durchschnittlichen Betrieb in aller Regel unwirtschaftlich macht (vgl. BFH, Urt. v. 6.12.2000 - II R 36/98 - zur Spielgerätesteuer, zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Als tradierte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer unterfällt sie auch nicht dem Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie Bundessteuern (BVerfG in st. Rspr. seit dem Urt. v. 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 [96]; BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 10, 237; OVG Schl.-H., Urt. v. 18.10.2006 - 2 LB 11/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2006 - 13 ME 480/05

    Vergnügungssteuererhebung für Spielautomaten; Aufgabe der Verwaltungsgerichte bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
    Die "Allgemeinheit" der europäischen Umsatzsteuer besteht jedoch gerade darin, dass der gesamte Waren- und Dienstleistungsverkehr von ihr betroffen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 933; ThürOVG, Beschl. v. 19.12.2002, KStZ 2004, 71; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 1.3.2006, NVwZ 2006, 1316).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06

    Vergnügungssteuer

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 5 A 251/10

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Spieleinsatzsteuer; Kontrolleinrichtung;

    Bei bisher auch in der Rechtsprechung des Senats noch als hinnehmbar angesehenen Steuersätzen von höchstens etwa 20 % auf das Einspielergebnis (vgl. SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 71 ff.; Beschl. v. 25. August 2009 - 5 B 307/09 -, juris Rn. 13 ff., 24. Februar 2009 - 5 B 383/08 -, juris Rn. 12 ff., und 12. Juli 2007 - 5 BS 146/07 -, juris Rn. 20) spricht deshalb ungeachtet der nur geschätzten Ausschüttungsquoten und der im Streitzeitraum noch gemischten Aufstellung alter und neuer Geräte (bei zunehmend neuen Geräten) vieles dafür, dass jedenfalls ein Steuersatz von 7, 5 % auf den Spieleinsatz nach Inkrafttreten der SpielV 2006 erdrosselnd wirkt, wie das eingeholte Gutachten dies auch bestätigt hat.
  • OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08

    Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis

    An seiner entgegenstehenden, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin (Beschl. v. 17.7.2007 - 5 BS 256/07 -, vgl. auch Beschl. v. 12.7.2007 zum Parallelverfahren 5 BS 146/07, m. w. N., eingestellt in juris) nach summarischer Prüfung geäußerten, Rechtsauffassung hinsichtlich der auf den Spieleinsatz bezogenen Bemessungsgrundlage hält der Senat nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

    Geldspielgeräte, die schon ohne die Vergnügungssteuer unwirtschaftlich sind, bleiben daher außer Betracht (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009, a. a. O., juris Rn. 44/45; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 -, juris Rn. 56; BFH, Urt. v. 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, juris Rn. 16/17; SächsOVG, Beschl. v. 25. August 2009 - 5 B 307/09 -, juris Rn. 14; Beschlüsse v. 24. Februar 2009 - 5 B 383/08 -, juris Rn. 13, und - 5 B 266/08 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 12. Juli 2007 - 5 BS 146/07, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08

    Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren;

    Der Senat vermag im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. insbesondere den Beschl. v. 12.7.2007 - 5 BS 146/07 -, abrufbar unter juris, Rn. 18-20) jedoch auch bei einem Steuersatz von 18 % des Spieleinsatzes aller Spieler des Gerätes (Einspielergebnis) abzüglich eventuell ausgezahlter Gewinne und sonstiger Geldrückgaben keine mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbare erdrosselnde Wirkung zu erkennen.
  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08

    Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch

    Der Senat vermag im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. insbesondere den Beschl. v. 12.7.2007 - 5 BS 146/07 -, abrufbar unter juris, Rn. 18-20) jedoch auch bei diesem Steuersatz keine mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbare, erdrosselnde Wirkung der hier erhobenen Vergnügungssteuer zu erkennen.
  • OVG Sachsen, 25.08.2009 - 5 B 307/09

    Vergnügungssteuer; Rückwirkung der Satzung; Vertrauensschutz; Kappungsgrenze

    Der Senat vermag im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. insbesondere den Beschl. v. 12.7.2007 - 5 BS 146/07 -, juris, s. Rn. 18-20) auch bei einem Steuersatz von 18 % des Spieleinsatzes aller Spieler des Gerätes (Einspielergebnis) abzüglich eventuell ausgezahlter Gewinne und sonstiger Geldrückgaben keine mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbare erdrosselnde Wirkung zu erkennen.
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